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Nutzungsrichtlinien

Bei der Nutzung deines Covers gibt es ein paar Regeln zu beachten, die ich dir hier möglichst kompakt und übersichtlich aufliste. Da die meisten davon auf den Lizenzbedingungen der verwendeteten Bilder basieren, ist es unabdingbar, dass diese Richtlinien eingehalten werden. Mit dem Kauf eines Covers verpflichtest du dich dazu, damit wir beide auf der sicheren Seite sind.
Solltest du Fragen zu diesen Richtlinien haben, dann melde dich gern per Mail bei mir.

1. Dein Cover (Premade oder Auftrag) wird natürlich nur einmal verkauft. Ausnahmen sind andere Formate, z.B. das Hörbuchcover an deinen Hörbuchverlag, wenn dieser die Rechnung trägt. Dies geschieht selbstverständlich nur in Absprache mit dir.

2. Mit der Bezahlung erwirbst du ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an dem Cover und allen eventuell beauftragten Zusatzleistungen.

3. Das Cover unterliegt in der Art der Verwendung Nutzungs-Bedingungen:
a) Wenn du ein eBook Cover ohne Print-Erweiterung gekauft hast, darf das Cover nicht gedruckt werden. Das schließt Werbemittel wie Lesezeichen mit ein. Du findest auch auf deiner Rechnung den Zusatz „Kein Druck“.
b) Ein Print-Cover darf bis zu 500.000 mal gedruckt werden. Eventuelle Werbemittel wie Lesezeichen fließen in diese Gesamtzahl mit ein. Sollte es absehbar sein, dass du diese Grenze erreichst: Herzlichen Glückwunsch! Aber melde dich bitte zeitnah bei mir.
c) Hast du eine Print-Erweiterung gekauft, darfst du das Cover auf kostenlosen Werbematerialien abbilden, wie z.B. Lesezeichen oder Postkarten, die du deinen Lesern mitgibst. Bitte beachte, dass das Cover dabei als Cover erkennbar sein muss und du nicht nur bestimmte Elemente (z.B. die Frau auf dem Cover) nutzen darfst. Achte auch darauf, dass du das Cover nicht veränderst (siehe Punkt 3e).
d) Das Cover darf nicht auf für den Verkauf bestimmte Handelswaren wie z.B. Becher, die du über einen Shop vertreibst, gedruckt werden. In Einzelfällen lässt sich diese Beschränkung durch den Erwerb erweiterter Lizenzen aufheben, sprich mich dazu gern an.
e) Das Cover darf nicht selbstständig verändert werden, zum Beispiel indem Elemente hinzugefügt oder Farben verändert werden.

4. Im Impressum des Buchs muss ein Verweis auf mich und die benutzten Stock-Bilder untergebracht werden. Die genau Formulierung schicke ich dir mit deinem finalen Cover. Diese sollte nicht verändert werden.

5. Das Cover darf nicht ohne mein Einverständnis weiterverkauft werden.

6. Im Falle einer Print-Veröffentlichung gehört ein Belegexemplar zu meiner Bezahlung. Bitte lasse es mir zeitnah nach deiner Veröffentlichung zukommen.

Beispiele

Ich weiß, dass solche Nutzungs-Richtlinien für Menschen, die sich nicht oft damit beschäftigen, erschlagend wirken können. Trotzdem ist es notwendig, dass wir uns an die Spielregeln halten. Die häufigsten Fragen dazu habe ich dir hier mit einem Beispiel aufgelistet:

Ich will meine Lesezeichen zum Buch selber machen. Darf ich das Cover dann darauf abbilden?

Das darfst du, solange das Cover auch als Cover zu erkennen ist. Du darfst es also nicht größer ziehen und als Hintergrund nutzen, Teile abschneiden, anders einfärben oder ähnliches. Gerne gestalte ich dir passend zu deinem Cover Lesezeichen oder andere Werbemittel. Die Preise findest du hier.

Ich möchte Werbung auf Social Media für mein Buch machen, darf ich das Cover dafür verwenden?

Ja, solange du den Richtlinien entsprichst (Cover als ganzes, kein Beschnitt, kein Umfärben usw.). Du darfst es zum Beispiel nicht größer ziehen, damit ein Teil davon als Hintergrund taugt. Gerne gestalte ich dir passend zu deinem Cover Social Media Grafiken. Die Preise findest du hier.

Und was ist, wenn ich so eine 9x9 Grafik auf Instagram machen möchte, auf denen jeder Post nur den Teil eines Covers zeigt?

Das ist ein Spezialfall, der laut Regeln nicht erlaubt ist. Da das Cover nach Posten aller 9 Teile jedoch wieder als Ganzes zu sehen ist, ist das okay 🙂

Ich will mir für meine Buchbox Charakterkarten erstellen, auf denen die Hinterseite das Cover ist. Diese Karten soll es exklusiv nur in der Buchbox geben. Ist das okay?

Hier stoßen wir leider an die Grenzen der Standardlizenz von Adobe Stock, die ich vorwiegend für meine Arbeiten nutze. Wenn das Werbemittel nur gegen Bezahlung erhältlich ist (was bei „exklusiv nur in der Buchbox“ der Fall ist), reicht diese Lizenz nicht aus. Du musst also entweder deinen Plan ändern, oder für die verwendeten Bilder eine erweiterte Lizenz erwerben (die sich in den meisten Fällen nicht lohnt, weil sie mit etwa 60€ pro Bild recht teuer ist – und ich immerhin 3-6 Bilder pro Cover im Schnitt nutze). 
Wenn die Charakterkarten aber auch kostenlos zu haben sind, z.B. mit dem Buch, auf Messen, usw. und nur als Beilage in der Box gesehen werden können (nicht exklusiv), ist es wieder okay.

Auf Amazon will ich meine Beschreibungsseite schön gestalten und dafür an einigen Stellen das Cover als Hintergrund für Banner / Tabellenheader nutzen, das heißt es wird nur ein Ausschnitt des Covers zu sehen sein. Ist das erlaubt?

Nein. Du kannst einen Banner basteln, in dem das Cover als Ganzes zu sehen ist, wie im ersten Beispiel. Aber wie auch in den anderen Fällen, muss das Cover als Cover zu erkennen sein. Nur den Schriftzug, das Motiv oder einen anderen Teil als Hintergrund für etwas anderes zu nutzen, entspricht nicht der Verwendung als Cover und ist nicht erlaubt.

Was ist, wenn ich Sticker für mein Buch drucken lassen möchte?

Dann kannst du das tun, sofern du den Richtlinien entsprichst (Cover nur als Ganzes, keine Veränderungen, usw.) und die Sticker kostenlose Werbemittel sind. Außerdem zählt der Druck von Werbemitteln mit in die Maximaldruckauflage.

Deine Fragestellung war nicht dabei?

Kein Problem, schreib mir einfach eine Mail und erkläre mir deinen Anwendungsfall. Ich erkläre dir gern, ob das gewünschte Szenario mit den Standardlizenzen machbar ist oder welche extra-Kosten dafür auf dich zukommen könnten.